*************** UPDATE AUS AKTUELLEM ANLASS ****************
Mit 25.1.2021 ist in Österreich ein neuer Generalkollektivvertrag in Kraft getreten, der eine Entlastung beim dauerhaften Maskentragen vorsieht: alle 3 Stunden ist ein Abnehmen der Maske für 10 Minuten zu ermöglichen.
Wer schon einmal einen ganzen Tag eine FFP2 Maske getragen hat, weiß, wie schlecht man unter der FFP2 Maske Luft bekommt, wenn diese über einen längeren Zeitraum getragen wird. Gemäß der Regel zur „Benutzung von Atemschutzgeräten“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), an der sich unseres Wissens nach auch die AUVA orientiert, sollte die maximale Tragedauer einer FFP2 Maske ohne Ventil 75 Minuten betragen. Die anschließende Erholungsdauer von 30 (!) Minuten schließt laut DGUV „leichte körperliche Arbeiten“ nicht aus.
Auf der Homepage des öst. Gesundheitsministeriums ist dazu zu lesen: „Am Arbeitsplatz ist der Mindestabstand von zwei Meter einzuhalten. Zudem ist am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist und das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (z.B. durch eine technische Schutzvorrichtung wie etwa Trenn- oder Plexiglaswände).“
Fällt jetzt ein UVC Luftentkeimungsgerät gesetzlich unter „geeignete Schutzmaßnahme" bzw. "technische Schutzvorrichtung"? Das Bürgerservice des Gesundheitsministeriums verweist für Auskünfte diesbezüglich auf die AGES. Telefonische Auskunft der AGES vom 25.1.2021: „Es gibt keine Auflistung der geeigneten Schutzmaßnahmen. Man möge sich dies vom Hersteller des Geräts bescheinigen lassen, ob die jeweilige Maßnahme auch eine geeignete Maßnahme sei.“ Ein Luftreiniger kann also dann eine geeignete Schutzmaßnahme sein, wenn dieser auch tatsächlich wirksam ist und vom Hersteller auch für den jeweiligen Anwendungszweck korrekt ausgelegt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung eines Virobuster UVC Luftentkeimungsgeräts die Raumluft ständig umgewälzt wird, die Raumluft dadurch ständig in Bewegung ist, und die Keimbelastung in der Luft dadurch ständig ausgedünnt wird. Mit unseren Berechnungsprogrammen können wir die Reduktion der Keimbelastung der Luft je nach Größe des Raumes und Anzahl der Personen im Raum ausrechnen und Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung stellen.